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Die Bürgerbeteiligung läuft! Jetzt Stellungnahme erstellen!

Im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung zum Neubau einer 380-kV-Höchstspannungsleitung zwischen Westerkappeln und Gersteinwerk (Vorhaben 89 gemäß BBPiG) können Bürgerinnen und Bürger noch bis zum 29.11.2024 eine eigene Stellungnahme abgeben, um sich gegen das Vorhaben zu wehren und ihre Interessen zu wahren.
Die Bürgerinitiative Stromtrasse Münsterland hat einen Online-Generator erstellt, mit dem Mitglieder der Initiative ihre persönliche Stellungnahme generieren und bei der Bezirksregierung Münster einreichen können. Der Generator enthält Textbausteine, die sich auf raumordnerische Aspekte (z.B. Einfluss auf Natur und Umwelt, Wohngebiete, Erholungsgebiete, Denkmalschutz etc.) beziehen und je nach persönlicher Betroffenheit individuell ausgewählt werden und durch eigene Texte ergänzt werden können. Der Generator erstellt daraus ein Textdokument, das dann unterschrieben und zur Bezirksregierung Münster geschickt werden kann. Der Generator ist ab sofort online unter folgendem Link abrufbar: Stellungnahme Konfigurator (stromtrasse-muensterland.de)

Jede und jeder kann und sollte eine Stellungnahme machen (auch, wenn er oder sie kein Eigentum im Korridor haben)!

Und so geht’s:
1. Öffne den Online-Generator unter: Stellungnahme Konfigurator (stromtrasse-muensterland.de)
2. Gib deine Kontaktdaten ein (für den Briefkopf).
3. Schildere kurz deine persönliche Betroffenheit.
4. Klicke die Textbausteine, die auf dich und deine Situation zutreffen, an und bearbeite sie bei Bedarf.
5. Lade das Dokument herunter, unterschreibe und folge den Anweisungen zum Abschicken – Fertig!

Für BürgerInnen, die zusätzliche Hilfestellung wünschen, bietet die Bürgerinitiative eine persönliche BürgerInnenbetreuung an: Am Montag, den 18.11., von 16-19 Uhr und am Donnerstag, den 21.11., von 15-17.30 Uhr werden im Kommunalforum Sendenhorst VertreterInnen der Bürgerinitiative persönlich bei der Erstellung der Stellungnahme unterstützen. Es wird darum gebeten, zu diesem Termin die Nummern der betroffenen Flurstücke sowie Nachweise bzw. Belege für die eigenen persönlichen Gründe (ärztliche Atteste, betriebliche Besonderheiten, artenschutzrechtliche Nachweise etc.) mitzubringen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.