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Gesundheit

Gesundheitliche Risiken durch Hochspannungsleitungen 

Höchstspannungsleitungen stellen eine gesundheitliche Belastung dar (z.B. durch elektrische und magnetische Felder). Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) hat  niederfrequente Felder als „möglicherweise krebserregend“ eingestuft. [Bundestag] Als statistisch erwiesen gilt, dass ein dauernder Aufenthalt in niederfrequenten Magnetfeldern zu einem erhöhten Leukämierisiko bei Kindern führt. [Hochspannung und Gesundheit]  Ein nicht geringer Teil der Bevölkerung leidet zudem unter „Elektrosensibilität“ und reagiert auf Hochspannungsleitungen z.B. mit Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Müdigkeit und Konzentrationsstörungen.  Das tatsächliche gesundheitliche Risiko ist wissenschaftlich umstritten. Mit anderen Worten: unklar. 
 

Hohe Grenzwerte 

Um die Bevölkerung zu schützen gibt der Gesetzgeber in Deutschland mit der Bundesimmissionsschutzverordnung [26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV)] Grenzwerte vor. Diese liegen im europäischen Vergleich aber sehr hoch. Zum Vergleich: In Deutschland liegt der Grenzwert bei 100 MykroTessla (µT). Zum Vergleich: In den Niederlanden und Finnland gilt an Orten, an denen sich Kinder aufhalten, der Grenzwert von 0,4 µT. In Italien gilt bei neuen Strominstallationen allgemein 3 µT, an Orten, wo sich Menschen über 4 Stunden aufhalten 10 µT. 

 
 

In Deutschland kein Gesetz, das einen Mindestabstand vorschreibt 

Das gesundheitliche Risiko nimmt mit Abstand zu den Höchstspannungs-Freileitungen ab. Der BUND Deutschland empfiehlt 600 Meter [BUND], als baubiologisch unbedenklich gelten 380 Meter Abstand bei der geplanten 380-kV-Hochspannungsleitung. 
Es gibt in Deutschland aber kein Gesetz, das einen Mindestabstand von Hochspannungsleitungen zu Wohngebäuden vorschreibt. Der aktuell gültige Landesentwicklungsplan (LEP) [LEP NRW] in NRW fordert nur 200 Meter Abstand im Außenbereich (und 400 Meter Abstand innerhalb von Ortschaften).  

Wichtig: Selbst 200 Meter Abstand im Außenbereich sind beim Stand der jetzigen Trassenplanung nicht überall einzuhalten! Es droht der Gesundheitsschutz energie-wirtschaftlichen Interessen untergeordnet zu werden.  

Wir fordern: Einen ausreichenden Schutz der Bevölkerung im Außenbereich. 

Auch auf dem Land leben Erwachsene und Kinder! Es ist nicht einzusehen, warum Menschen im Außenbereich anders behandelt werden als Menschen in Wohnbebauungen, wenn es um den Gesundheitsschutz geht. Außerdem liegen in den geplanten Trassenkorridoren oder in ihrer unmittelbaren Nähe Reitanlagen, Sportstätten, Orte für Kulturveranstaltungen („Kulturwiesen“) und touristische Ziele (z.B. Campingplatz!).