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Natur- und Umweltschutz

Gesetzliche Grundlage 

Das geplante Projekt einer neuen Höchstspannungs-Freileitung muss den gesetzlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes genügen. Dies verbietet, „wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören.“ [BNatSchG

Bedrohte Tierarten 

Allein im Bereich der Bauernschaft Ahrenhorst sind einige dieser streng gesetzlich geschützten Tierarten nachgewiesen: 

Steinkauz: Der Steinkauz gehört zu den gefährdeten Arten: „Da der Steinkauz in Nordrhein-Westfalen einen mitteleuropäischen Verbreitungsschwerpunkt bildet, kommt dem Land eine besondere Verantwortung für den Schutz der Art zu.“[ Artenschutz NRW
Rohrweihe (Rote Liste NRW 2016): Die Rohrweihe steht auf der Vorwarnliste in NRW. Zu den Erhaltungszielen und Erhaltungsmaßnahmen gehören u.a.: „Schutz aller Brutvorkommen in Nordrhein-Westfalen, Vermeidung der Zerschneidung und Verinselung der besiedelten Lebensräume (z.B. Straßenbau, Stromleitungen, Windenergieanlagen).“ [Artenschutz NRW
Kuckuck (Rote Liste NRW 2016): Der Kuckuck gehört inzwischen zu den stark gefährdeten Arten. [Ornithologen NRW
Rotmilan (Rote Liste NRW 2016): Der Rotmilan steht europaweit auf der „Vorwarnliste“: „Da etwa 65% des Weltbestandes vom Rotmilan in Deutschland vorkommt, trägt das Land Nordrhein-Westfalen eine besondere Verantwortung für den Schutz der Art.“ [ Artenschutz NRW]. Zu den Erhaltungszielen und Erhaltungsmaßnahmen gehören u.a.: „Schutz aller Brutvorkommen in Nordrhein-Westfalen; Erhaltung und Entwicklung von Waldgebieten mit lichten Altholzbeständen sowie von offenen, strukturreichen Kulturlandschaften; Vermeidung der Zerschneidung und Verinselung der besiedelten Lebensräume (z.B. Straßenbau, Windenergieanlagen); Erhaltung und Entwicklung von geeigneten Nahrungsflächen (v.a. Grünland- und Ackerflächen, Säume, Belassen von Stoppelbrachen); Erhaltung der Horstbäume mit einem störungsarmen Umfeld; Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (März bis Juli); Entschärfung bzw. Absicherung von gefährlichen Strommasten und Freileitungen.“ [ Artenschutz NRW]  
Der Bau einer Höchstspannungsfreileitung verstößt eklatant gegen die hier aufgeführten Erhaltungsziele und – maßnahmen des Landes NRW.  

Wir denken:  

Der geplante Verlauf der Stromtrasse quer durch das Münsterland ist gravierend und prägend für eine ganze Region, Menschen und Tiere. Jetzt und in Zukunft.   
Die Natur und Landschaft des Münsterlandes ist nicht nur aufgrund des Tourismus ein wirtschaftlicher Standortfaktor, sie ist vor allem und zu allererst unsere Heimat und unser Zuhause. Daraus ergibt sich eine gesellschaftliche Verantwortung für die nachfolgenden Generationen. Diese Verantwortung gilt nicht nur der Stromversorgung, sondern eben auch dem nachhaltigen Erhalt der Natur und Heimat des Münsterlandes. Wir denken: Die Münsterländische Natur- und Parklandschaft ist ein für nachfolgende Generationen zu schützendes Kulturgut.